Rechtsprechung
   BGH, 07.12.2016 - 5 StR 476/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,47933
BGH, 07.12.2016 - 5 StR 476/16 (https://dejure.org/2016,47933)
BGH, Entscheidung vom 07.12.2016 - 5 StR 476/16 (https://dejure.org/2016,47933)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2016 - 5 StR 476/16 (https://dejure.org/2016,47933)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,47933) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessungsfehler: "wenn das Kokain nicht für den deutschen Markt bestimmt ist"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 349 Abs. 2
    Verwerfung der Revision als unbegründet

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.07.2015 - 5 StR 181/15

    Bestimmung von eingeführten Betäubungsmitteln für den ausländischen Markt kein

    Auszug aus BGH, 07.12.2016 - 5 StR 476/16
    Ergänzend zu der Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Die strafmildernde Berücksichtigung des Umstands, dass das Kokain "nicht für den deutschen Markt bestimmt' gewesen sei (UA S. 11), ist rechtsfehlerhaft (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 2015 - 5 StR 181/15, NStZ-RR 2016, 16 f. mwN).
  • BGH, 22.06.2022 - 5 StR 9/22

    Strafzumessung bei Verurteilung wegen Betäubungsmitteldelikten (Weitertransport

    Der Umstand, dass das eingeführte Rauschgift nicht für den deutschen Markt bestimmt war, sondern in die Schweiz zur dortigen Veräußerung weitertransportiert wurde, stellt deshalb keinen Strafmilderungsgrund dar (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 2015 - 5 StR 181/15, NStZ-RR 2016, 16; Beschluss vom 7. Dezember 2016 - 5 StR 476/16; Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. Aufl., Vor § 29 ff. Rn. 130).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht