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BGH, 07.12.2016 - 5 StR 476/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Strafzumessungsfehler: "wenn das Kokain nicht für den deutschen Markt bestimmt ist"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 349 Abs. 2
Verwerfung der Revision als unbegründet
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.07.2015 - 5 StR 181/15
Bestimmung von eingeführten Betäubungsmitteln für den ausländischen Markt kein …
Auszug aus BGH, 07.12.2016 - 5 StR 476/16
Ergänzend zu der Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Die strafmildernde Berücksichtigung des Umstands, dass das Kokain "nicht für den deutschen Markt bestimmt' gewesen sei (UA S. 11), ist rechtsfehlerhaft (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 2015 - 5 StR 181/15, NStZ-RR 2016, 16 f. mwN).
- BGH, 22.06.2022 - 5 StR 9/22
Strafzumessung bei Verurteilung wegen Betäubungsmitteldelikten (Weitertransport …
Der Umstand, dass das eingeführte Rauschgift nicht für den deutschen Markt bestimmt war, sondern in die Schweiz zur dortigen Veräußerung weitertransportiert wurde, stellt deshalb keinen Strafmilderungsgrund dar (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 2015 - 5 StR 181/15, NStZ-RR 2016, 16; Beschluss vom 7. Dezember 2016 - 5 StR 476/16;… Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. Aufl., Vor § 29 ff. Rn. 130).